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Beendigung der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen

Nr. 99050222261000

Urheber

Volltext

Sie möchten die selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf beenden? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Kosten

  • Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 1 Stunde(n) — 2 Tag(e)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann die zuständige Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Gesundheit und Pflege

Frist

  • 1 Monat(e)
    • Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung der Tätigkeit
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