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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

Nr. 99015013012000

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Kosten

  • Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.

    Gebühr: 53,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.

    Gebühr: 104,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  • Widerspruch
  • Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.06.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Urheber

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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