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Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"

Nr. 99135011067000

Volltext

Die Berechtigung der Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" kann Ihnen als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten dann verliehen werden, wenn Sie umfassende Spezialkenntnisse in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachweisen können.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Verleihung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"

Kosten

Die Kosten des Verfahrens betragen 180,00 Euro.

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Urheber

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