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Berufsausübung als hauptberuflicher Werkfeuerwehrangehöriger im höheren Werkfeuerwehrdienst (Leitungstätigkeit)

Volltext

Wenn Sie in einer deutschen Werkfeuerwehr in der Leitung tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.

Ansprechpunkt

An die
Hessische Landesfeuerwehrschule
Heinrich-Schütz-Allee 62
34134 Kassel

Frist

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • allein die Tätigkeit bei einer Berufs- oder Werkfeuerwehr genügt nicht,
  • allein der Masterabschluss in einem einschlägigen Studiengang genügt nicht,
  • auf den Nachweis der Ausbildung über die erforderlichen Sicherheits- und Ausbildungsstandards ist zu achten,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind wegen der Kommunikation im Einsatz unbedingt erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnisse (z.B. Prüfungszeugnisse) über die Abschlussprüfungen,
  • den Ausbildungsnachweis mit detaillierten Angaben über die Ausbildungsinhalte in dem jeweiligen EU-/EWR-Staat,
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Kosten

Urheber

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