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Bildungsurlaubsveranstaltungen; Anerkennung der Geeignetheit als Träger beantragen

Nr. 99131021000000

Volltext

Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt neben den Freistellungsvoraussetzungen hessischer Beschäftigter auch ein zweistufiges die Anerkennungsverfahren für Träger*innen und deren Veranstaltungen:

  1. Träger*innenanerkennung, nur diese können nach Abschluss des Verfahrens ihre Veranstaltungen zur Anerkennung vorlegen und
  2. Veranstaltungsanerkennung

Ansprechpunkt

Haben Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren, wenden Sie sich bitte das

Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Fachreferat »Arbeitsschutzpolitik, Arbeitnehmerweiterbildung, menschengerechte Arbeitsgestaltung«

Tel.: 0611/3219-3673

E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de .

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Informationen dazu entnehmen Sie bitte der PDF "Informationen für interessierte Veranstalter*innen.

Kosten

Die Anerkennung als Träger*in sowie die spätere Veranstaltungsanerkennung sind gebührenfrei.

Frist

Frist für bereits anerkannte Träger*innen:

Der Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen muss mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie haben bereits eine Anerkennung als Bildungsurlaub für Ihre Veranstaltungen aus einem anderen Bundesland? Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite:

Urheber

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