Bildungsurlaubsveranstaltungen; Anerkennung der Geeignetheit als Träger beantragen
Nr. 99131021000000Volltext
Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt neben den Freistellungsvoraussetzungen hessischer Beschäftigter auch ein zweistufiges die Anerkennungsverfahren für Träger*innen und deren Veranstaltungen:
- Träger*innenanerkennung, nur diese können nach Abschluss des Verfahrens ihre Veranstaltungen zur Anerkennung vorlegen und
- Veranstaltungsanerkennung
Ansprechpunkt
Haben Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren, wenden Sie sich bitte das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Fachreferat »Arbeitsschutzpolitik, Arbeitnehmerweiterbildung, menschengerechte Arbeitsgestaltung«
Tel.: 0611/3219-3673
E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de .
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Informationen dazu entnehmen Sie bitte der PDF "Informationen für interessierte Veranstalter*innen.
Kosten
Die Anerkennung als Träger*in sowie die spätere Veranstaltungsanerkennung sind gebührenfrei.
Frist
Frist für bereits anerkannte Träger*innen:
Der Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen muss mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie haben bereits eine Anerkennung als Bildungsurlaub für Ihre Veranstaltungen aus einem anderen Bundesland? Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Seite: