EU-Förderung Beschäftigung und soziale Eingliederung
Nr. 99007009027000, 99107017148000Volltext
Für Projekte sozialer Träger, Institutionen, Vereine oder Unternehmen können Fördergelder der Europäischen Union beantragt werden. Die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) stehen für Projekte zur Verfügung, die die Beschäftigungsmöglichkeiten und soziale Eingliederung hessischer Bürgerinnen und Bürger fördern und verbessern. Die Mittel werden über die hessischen Ministerien sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen als zwischengeschaltete Stelle zur Verfügung gestellt.
Ansprechpunkt
Die Ansprechpersonen sind auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds aufgeführt. Für die Antragstellung und Antragsberatung ist die WIBank Wiesbaden, ESF Consult Hessen (0611-774-7426) zuständig.
Frist
Für die ESF-Programme in Hessen gelten unterschiedliche Antragsfristen. Diese sind unter dem jeweiligen Förderprogramm unter www.esf-hessen.de zu finden.
Rechtsgrundlage(n)
Unter dem Punkt Rechtsgrundlagen auf der Seite www.esf-hessen.de sind die einschlägigen Vorschriften aufgelistet.
Hinweise (Besonderheiten)
Antragstellung, Beleglistenführung und Monitoring erfolgen elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Bei einer Förderung aus dem ESF sind umfangreiche Auflagen einzuhalten (z.B. Vergaberecht, Öffentlichkeitsarbeit, Nachweisführung, Berichterstattung)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für die Leistungen fallen keine Kosten an.
Formulare
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der WIBank über den entsprechenden Navigationspunkt:
www.esf-hessen.de