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Ehrenzeichen für Rettungsdienstkräfte

Nr. 99030003000000

Volltext

Menschen, die langjährig unentgeltlich Arbeit als Rettungskräfte geleistet haben, können mit dem Hessischen Rettungsdienstehrenzeichen geehrt werden. Es stellt eine Anerkennung und Würdigung dar und bietet darüber hinaus für die jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Anreiz, sich ehrenamtlich in einem so wichtigen Feld wie dem Rettungsdienst aktiv zu engagieren.

Das Rettungsdienstehrenzeichen wird an Angehörige von Rettungsdienstorganisationen in 3 Stufen verliehen:

  • Stufe I: Ein goldener Stern:
    für mindestens 1 000 Stunden aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit im Hessischen Rettungsdienst
  • Stufe II: 2 goldene Sterne:
    für mindestens 2 000 Stunden aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit im Hessischen Rettungsdienst,
  • Stufe III: 3 goldene Sterne:
    für mindestens 3 000 Stunden aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit im Hessischen Rettungsdienst.

Das Rettungsdienstehrenzeichen besteht aus einer Anstecknadel und einem Aufnäher.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Entgegennahme und Weiterleitung von Ehrungsanträge sind die Kreisausschüsse der Landkreise beziehungsweise Magistrate der Kreisfreien Städte, in der die/der zu Ehrende ihren/seinen Wohnsitz hat,

Frist

Um sicherzustellen, dass die Rettungsdienstehrenzeichen rechtzeitig verliehen werden können, sind die Anträge spätestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Angaben über die aktive ehrenamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst durch Urkunden oder sonstige Beweismittel der Rettungsdienstorganisationen
  • Bestätigung, dass die vorgeschlagene Person einer Auszeichnung würdig ist.

Formulare

Urheber

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