Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Nr. 99060001080000Volltext
Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.
Es gibt sie in folgenden Formen:
- ambulant
- als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
- durch geeignete Pflegepersonen
- in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen
Hinweis: Seelische Behinderungen können unter anderem als Folge folgender seelischer Krankheiten eintreten:
- körperlich nicht begründbare Psychosen
-
seelische Störungen als Folge von
- Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
- Anfallsleiden oder
- von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Suchtkrankheiten
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
Ansprechpunkt
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Familienwegweiser>Kinder- und Jugendhilfe: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Erforderliche Unterlagen
Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
Die Kosten für die Hilfe trägt das Jugendamt.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.