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Elterngeld Informationserteilung

Nr. 99041006013000

Volltext

Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Zuständige Stelle

Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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