Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Nr. 99050043006000

Volltext

Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Erforderliche Unterlagen

  • Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:

Kosten

Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
 

Urheber

Seite zurück Nach oben