Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Nr. 99050043006000Volltext
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Erforderliche Unterlagen
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Kosten
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.