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Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen

Nr. 99018152001000

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.    

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung »Staatlich anerkannte Gruppen- und Wohnbereichsleitung« wird auf Antrag erteilt.

Sie erhalten die Erlaubnis, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.
  • Sie besitzen eine in einem anderen Bundesland erteilte staatliche Erlaubnis zur Führung einer entsprechenden Weiterbildungsbezeichnung und die Weiterbildung ist gleichwertig.
  • Sie haben eine gleichwertige Weiterbildung in einem anderen Bundesland erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben vor dem 3. Oktober 1990 eine gleichwertige Weiterbildung nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben eine im Ausland erworbene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen, die als gleichwertig anerkannt wurde.

Zusätzlich müssen Sie Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Land Hessen haben.

Frist

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hinweise (Besonderheiten)

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Urheber

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)

Kosten

  • Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung (zum Beispiel ein Zeugnis)
  • Nachweis über das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung

Sofern zutreffend zusätzlich:

  • Nachweis über eine in einem anderen Bundesland erteilte Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung
  • Nachweise über eine gleichwertige Weiterbildung (zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate)
  • Nachweise über eine im Ausland erworbene Weiterbildung, einschließlich der Unterlagen zur Feststellung der Gleichwertigkeit
  • Nachweis über Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Land Hessen

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern, insbesondere zur Prüfung der Gleichwertigkeit.

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