Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
Nr. 99050035001000Volltext
Als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als
- Versicherungsvertreterin beziehungsweise -vertreter oder
- Versicherungsmaklerin beziehungsweise -makler tätig.
Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.
Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.
Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.
Ansprechpunkt
Ihre örtlich zuständige IHK
Frist
- Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten
Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
-
für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
-
bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
- gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Land des Unternehmenssitzes, die die Rechtsform nachweisen
-
bei Unternehmenssitz in Deutschland:
-
für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
-
bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde und
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
-
bei Wohnsitz im Ausland:
- entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
-
bei Wohnsitz in Deutschland:
-
für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
-
bei Wohnsitz in Deutschland:
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Vermögensverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Bescheinigung des Finanzamtes oder des Gemeindesteueramtes in Steuersachen
-
bei Wohnsitz im Ausland:
- entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
-
bei Wohnsitz in Deutschland:
- Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
- Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Kosten
- Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer
Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
- Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Voraussetzungen
-
Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden:
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
-
Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
- über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
- mangels Masse abgewiesen wurde oder
- Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
-
Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
- eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen Mindestdeckungssummen für das Versicherungsvermittlergewerbe abgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
Je nach IHK unterschiedlich.
Zuständige Stelle
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Urheber
Dokument
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
- Formloser Antrag
Hervorgehende Dokumente
- Erlaubnis als Versicherungsvermittler