Fördermittel für Integrationsprojekte und Projekte zur Gewaltprävention im Sport
Volltext
Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Integration und die Gewaltprävention im und durch den Sport in Hessen kann Sportverbänden/-kreisen und
-vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Rechtsgrundlage(n)
Art. 62a Hessische Verfassung.
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erheben.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan