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Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze

Nr. 99015012080000

Volltext

Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:

  • Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
  • Jugend- und Auszubildendenversammlungen
  • Betriebliche Informationsveranstaltungen
  • Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
  • Betriebsärztliche Untersuchungen

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Frist

Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".

Erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl

Kosten

Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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