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Förderung des Breitensports

Nr. 99098002027000

Volltext

Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschließlich Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Abteilung Sport

Rechtsgrundlage(n)

Artikel 62 a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Urheber

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