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Förderung für die Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen für einen Ausbildungsbetrieb auszahlen

Nr. 99148262017000

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Unternehmen, Verwaltungen und andere Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung benachteiligter junger Menschen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass junge Menschen eine Berufsausbildung beginnen und erfolgreich abschließen können.

Gefördert werden Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen. Dazu zählen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Auch Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und in der Altenpflege können gefördert werden.

 

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus.
  • Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Sie reichen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel ein.
  • Das Regierungspräsidium Kassel prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.

Voraussetzungen

Die Auszubildenden, für die eine Förderung beantragt wird,

  • verfügen höchstens über einen Hauptschulabschluss,
  • sind zu Beginn der Ausbildung mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet,
  • sind mit den Antragstellenden oder deren Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern weder verheiratet noch im ersten oder zweiten Grad verwandt,
  • haben noch keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung,
  • haben besondere soziale oder individuelle Schwierigkeiten
  • und beginnen ihre Ausbildung im Jahr der Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • letztes Schulzeugnis
  • Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über die Benachteiligung der auszubildenden Person
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Hessen

Kosten

Frist

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen und ist zudem davon abhängig, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Förderung kann nur bewilligt werden, soweit entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind.

Urheber

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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