Förderung im Bereich Inklusion im Sport
Volltext
Sport ist hervorragend geeignet, einen Beitrag zur Inklusion zu leisten. Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Inklusion im Sport kann Sportverbänden/-kreisen und -vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Abteilung Sport
Postfach 3167,
65021 Wiesbaden
Rechtsgrundlage(n)
Art. 62a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan