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Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

Nr. 99108047050002

Volltext

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • Ausländischer Führerschein
  • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.



Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.09.2017
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Urheber

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