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Feststellung einer Behinderung beantragen
Nr. 99015004037000Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
-
wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 22.10.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
- Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage