Seiteninhalt
Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle Meldung
Nr. 99006037014000Volltext
Bei der Meldung eines gefährlichen Mangels (gemeldet durch die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS) erfolgt eine Anordnung zur vorübergehenden Stilllegung der überwachungsbedürftigen Anlage (üA), bis der Mangel behoben ist.
Verfahrensablauf
- Online: Meldung eines gefährlichen Mangels durch die ZÜS
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde: Anhörung und Anordnung der Silllegung.
Voraussetzungen
Festgestellter gefährlicher Mangel einer überwachungsbedürftigen Anlage durch eine ZÜS.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 23.11.2020
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal