Hessische Messeförderung beantragen
Nr. 99050073000000Volltext
Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland, eine Förderung erhalten.
Organisiert werden außerdem jährlich mehrere hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.
Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigte und das Handwerk können für die Beteiligung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA innerhalb einer Gruppenförderung bezuschusst werden.
Ansprechpunkt
Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen richten:
- Handwerkskammern,
- Industrie- und Handelskammern,
- Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer,
- Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.
Frist
Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen wie Förderrichtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Thema " Außenwirtschaft " .
Erforderliche Unterlagen
Über die Antragsunterlagen informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.
Kosten
Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.