Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Humanarzneimittel, Herstellung

Nr. 99005001005000

Volltext

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Hinweise (Besonderheiten)

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM ), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Erforderliche Unterlagen

Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Seite zurück Nach oben