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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Nr. 99063009006000

Volltext

Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. 

Ansprechpunkt

In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
  • elektronische Antragsstellung möglich: ja

Frist

Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

15.03.2022 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Erforderliche Unterlagen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

Bearbeitungsdauer

  • 7 Monat(e)
    • Die Bearbeitung beginnt mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Urheber

Kosten

  • Es können weitere Kosten anfallen.

    Gebühr: Mindestens 2500,00 EUR, höchstens 1800000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
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