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In einen Regionalplan Einsicht nehmen

Nr. 99153010141000

Volltext

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
    • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
    • Verkehrsplan
    • Karte der Umweltschutzgebiete
  • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
    • Angabe der Entwicklungsziele,
    • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
      • Siedlungsentwicklung,
      • Infrastruktur,
      • Umweltschutz und
      • Regionalplanung
  • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
  • Anhänge und Gutachten

Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

Ansprechpunkt

Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)

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