Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen
Nr. 99147003060000Volltext
Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es zwei Formen der Mitgliedschaft:
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner und Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 3 HBO und Fachingenieure nach § 12 HIngG).
Angestellte oder beamtete Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.
Selbständig tätige Ingenieure können der Kammer ebenfalls freiwillig beitreten.
Die Kammer führt Listen über
- Beratende Ingenieure,
- Stadtplaner - IngKH,
- Fachingenieure (IngKH) für Brandschutz, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft und Barrierefreies Planen und Bauen
- freiwillige Mitglieder für selbstständige Ingenieure,
- freiwillige Mitglieder für angestellte oder beamtete Ingenieure,
- Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 2 HBO und Prüfsachverständige nach HPPVO,
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
- Fachplaner-IngKH.
Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer folgende Personen an:
- in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
- in die Liste der Stadtplaner - IngKH eingetragene Personen sowie
- Fachingenieure (IngKH) für Brandschutz,
- Fachingenieure (IngKH) Energieeffizienz,
- Fachingenieure (IngKH) Wasserwirtschaft und
- Fachingenieure (IngKH) Barrierefreies Planen und Bauen
- Pflichtmitglieder Bauvorlageberechtigung (PM-BVB)
Ansprechpunkt
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular/Personalbogen
- Amtlicher Identitätsnachweis sowie den Nachweis über den geführten und früher geführten Namen
- Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie die amtliche Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
- Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
- Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
- Erklärung der persönlichen Zuverlässigkeit
- Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
- Erklärung der Verwendung personenbezogener Daten
- Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Bei einem Gesellschaftsverhältnis Kopie des Gesellschaftervertrages, aus dem die gesellschaftsrechtliche Stellung hervorgeht und Auszug aus dem Handelsregister
- Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung
Kosten
- Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen für Beratende Ingenieure und Stadtplaner sowie Fachingenieure jeweils 150,00 Euro.
- Die Kosten für das Prüf - und Eintragungsverfahren für freiwillig angestellte Ingenieure betragen 15,00 Euro
- Die Kosten für das Prüf - und Eintragungsverfahren für selbständige Ingenieure betragen 50,00 Euro
- Die Kosten für das Prüf- und Eintragungsverfahren für Pflichtmitglieder BVB betragen 400,00 Euro
- Die Kosten für das Prüf- und Eintragungsverfahren betragen für Fachingenieure jeweils 300,00 Euro
- Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
- Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.
Urheber
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bei Ablehung gibt es zunächst ein Widerspruchsverfahren bei der Ingenieurkammer Hessen, erst dann Klagebefugnis vor dem Verwaltungsgericht.