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Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen

Nr. 99147003060000

Volltext

Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es zwei Formen der Mitgliedschaft:

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner und Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 3 HBO und Fachingenieure nach § 12 HIngG).

Angestellte oder beamtete Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

Selbständig tätige Ingenieure können der Kammer ebenfalls freiwillig beitreten.

Die Kammer führt Listen über

  • Beratende Ingenieure,
  • Stadtplaner - IngKH,
  • Fachingenieure (IngKH) für Brandschutz, Energieeffizienz, Wasserwirtschaft und Barrierefreies Planen und Bauen
  • freiwillige Mitglieder für selbstständige Ingenieure,
  • freiwillige Mitglieder für angestellte oder beamtete Ingenieure,
  • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte nach § 67 Abs. 2 HBO und Prüfsachverständige nach HPPVO,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
  • Fachplaner-IngKH.

Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer folgende Personen an:

  • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
  • in die Liste der Stadtplaner - IngKH eingetragene Personen sowie
  • Fachingenieure (IngKH) für Brandschutz,
  • Fachingenieure (IngKH) Energieeffizienz, 
  • Fachingenieure (IngKH) Wasserwirtschaft und 
  • Fachingenieure (IngKH) Barrierefreies Planen und Bauen 
  • Pflichtmitglieder Bauvorlageberechtigung (PM-BVB)

Ansprechpunkt

An die Ingenieurkammer Hessen:

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular/Personalbogen
  • Amtlicher Identitätsnachweis sowie den Nachweis über den geführten und früher geführten Namen
  • Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie die amtliche Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
  • Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
  • Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
  • Erklärung der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
  • Erklärung der Verwendung personenbezogener Daten
  • Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Bei einem Gesellschaftsverhältnis Kopie des Gesellschaftervertrages, aus dem die gesellschaftsrechtliche Stellung hervorgeht und Auszug aus dem Handelsregister
  • Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung

Kosten

  • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen für Beratende Ingenieure und Stadtplaner sowie Fachingenieure jeweils 150,00 Euro.
  • Die Kosten für das Prüf - und Eintragungsverfahren für freiwillig angestellte Ingenieure betragen 15,00 Euro
  • Die Kosten für das Prüf - und Eintragungsverfahren für selbständige Ingenieure betragen 50,00 Euro
  • Die Kosten für das Prüf- und Eintragungsverfahren für Pflichtmitglieder BVB betragen 400,00 Euro
  • Die Kosten für das Prüf- und Eintragungsverfahren betragen für Fachingenieure jeweils 300,00 Euro
  • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
  • Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.


Urheber

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Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bei Ablehung gibt es zunächst ein Widerspruchsverfahren bei der Ingenieurkammer Hessen, erst dann Klagebefugnis vor dem Verwaltungsgericht.
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