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Kapitalertragsteuer - Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Nr. 99102040010000

Volltext

Sie möchten gegenüber Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um für Ihre Kapitalerträge die Einbehaltung der Abgeltungsteuer (früher: Kapitalertragsteuer) zu vermeiden? Übersteigen Ihre Kapitalerträge 801,00 Euro beziehungsweise bei Eheleuten 1.602,00 Euro jährlich, müssen Sie dazu eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamtes vorlegen.

Hinweis: Bei geringeren Kapitalerträgen benötigen Sie für den Freistellungsauftrag keine NV-Bescheinigung. Das Formular für den Freistellungsauftrag erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Abgeltungsteuer" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.

Ansprechpunkt

An das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.

Frist

Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung (NV 1 A)"
  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheide
  • Leistungsmitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Leistungsmitteilungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
  • bei Anträgen für minderjährige Kinder: Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten

Kosten

Urheber

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