Seiteninhalt
Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Nr. 99070003000000Volltext
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
Ansprechpunkt
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Keine, formlos
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal