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Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Nr. 99070003000000

Volltext

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

Ansprechpunkt

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

Erforderliche Unterlagen

Keine, formlos

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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