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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Nr. 99073001022000Volltext
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Ansprechpunkt
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2019
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
-
Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Rechtsbehelf
Entfällt