Luftverkehr: Schleppberechtigung erwerben
Nr. 99080039001000Volltext
Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen brauchen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge (z. B. Segelflugzeuge) oder anderer Gegenstände eine Schleppberechtigung. Die Berechtigung wird unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in den betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.
Ansprechpunkt
An das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.