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Luftverkehr: Schleppberechtigung erwerben

Nr. 99080039001000

Volltext

Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen brauchen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge (z. B. Segelflugzeuge) oder anderer Gegenstände eine Schleppberechtigung. Die Berechtigung wird unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in den betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.

Ansprechpunkt

An das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Urheber

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