Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen, Ausgrabungen oder zerstörungsfreie Prospektion beantragen
Nr. 99033012006000Volltext
Für alle Nachforschungen nach archäologischen oder paläontologischen Funden und Bodendenkmälern benötigen Sie eine denkmalrechtliche Nachforschungsgenehmigung.
Dies gilt für:
- Private Antragstellerinnen und Antragsteller im Rahmen von Feldbegehungen
- Archäologische oder paläontologische Fachfirma oder wissenschaftliche Einrichtungen im Rahmen von Ausgrabungen, geophysikalischen Prospektionen oder Fachgutachten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen -
hessenARCHÄOLOGIE
Frist
Nachforschungsgenehmigungen gelten stets für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurden. Im Folgejahr kann formlos eine Verlängerung der Nachforschungsgenehmigung beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung selbst werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
- Ziffer 52: Nachforschungsgenehmigung im Rahmen der ehrenamtlichen Betätigung
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
- Ziffer 531: Erstmalige Nachforschungsgenehmigung mit Verwendung einer Sonde
Gebühr: 180,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 532: Erstmalige Nachforschungsgenehmigung für Feld, Archäologie oder Paläontologie ohne Vorbildung
Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 533: Erstmalige Nachforschungsgenehmigung für Feld, Archäologie oder Paläontologie nach einjähriger Begleitung durch einen Mentor
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 534: Folge-Nachforschungsgenehmigung zu Nr. 53 bis 533 ohne Änderung des Genehmigungsumfangs
Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 535: Folge-Nachforschungsgenehmigung zu Nr. 53 bis 533 mit Änderung des Genehmigungsumfangs
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 5351: Zuschlag pro geänderter Gemeinde
Gebühr: 35,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 536: Nachforschungsgenehmigung für Grabungsvorhaben
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Ziffer 537: Nachforschungsgenehmigung für zerstörungsfreie Prospektion
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen -
hessenARCHÄOLOGIE
Bearbeitungsdauer
- 0 Woche(n) — 3 Monat(e)
- Bei Privatpersonen: Abhängig von Antragsaufkommen und Antragsart und der Verfügbarkeit von Terminen für die persönlichen Gespräche.
- 1 Woche(n)
- Bei Fachfirmen und Institutionen
Rechtsbehelf
Kein Widerspruchsverfahren möglich. Rechtsbehelf ist die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Im Falle der Ablehnung ist eine Verpflichtungsklage und im Falle von (abtrennbaren) Nebenbestimmungen eine Anfechtungsklage statthaft.
Formulare
- Formulare: OnlineAntragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Anwendung einer Metallsonde bei Ihren Nachforschungen kann erst ab dem zweiten Jahr Ihrer Zusammenarbeit mit der hessenARCHÄOLOGIE beantragt werden.