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Nachforschungsgenehmigung für Feldbegehungen, Ausgrabungen oder zerstörungsfreie Prospektion beantragen

Nr. 99033012006000

Volltext

Für alle Nachforschungen nach archäologischen oder paläontologischen Funden und Bodendenkmälern benötigen Sie eine denkmalrechtliche Nachforschungsgenehmigung.

Dies gilt für:

  • Private Antragstellerinnen und Antragsteller im Rahmen von Feldbegehungen
  • Archäologische oder paläontologische Fachfirma oder wissenschaftliche Einrichtungen im Rahmen von  Ausgrabungen, geophysikalischen Prospektionen oder Fachgutachten. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen -

hessenARCHÄOLOGIE

Frist

Nachforschungsgenehmigungen gelten stets für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurden. Im Folgejahr kann formlos eine Verlängerung der Nachforschungsgenehmigung beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung selbst werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

  • Ziffer 52: Nachforschungsgenehmigung im Rahmen der ehrenamtlichen Betätigung

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 531: Erstmalige Nachforschungsgenehmigung mit Verwendung einer Sonde

    Gebühr: 180,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 532: Erstmalige Nachforschungsgenehmigung für Feld, Archäologie oder Paläontologie ohne Vorbildung

    Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 533: Erstmalige Nachforschungsgenehmigung für Feld, Archäologie oder Paläontologie nach einjähriger Begleitung durch einen Mentor

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 534: Folge-Nachforschungsgenehmigung zu Nr. 53 bis 533 ohne Änderung des Genehmigungsumfangs

    Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 535: Folge-Nachforschungsgenehmigung zu Nr. 53 bis 533 mit Änderung des Genehmigungsumfangs

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 5351: Zuschlag pro geänderter Gemeinde

    Gebühr: 35,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 536: Nachforschungsgenehmigung für Grabungsvorhaben

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Ziffer 537: Nachforschungsgenehmigung für zerstörungsfreie Prospektion

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen -

hessenARCHÄOLOGIE

Bearbeitungsdauer

  • 0 Woche(n) — 3 Monat(e)
    • Bei Privatpersonen: Abhängig von Antragsaufkommen und Antragsart und der Verfügbarkeit von Terminen für die persönlichen Gespräche.
  • 1 Woche(n)
    • Bei Fachfirmen und Institutionen

Rechtsbehelf

Kein Widerspruchsverfahren möglich. Rechtsbehelf ist die Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Im Falle der Ablehnung ist eine Verpflichtungsklage und im Falle von (abtrennbaren) Nebenbestimmungen eine Anfechtungsklage statthaft.

Formulare

  • Formulare: OnlineAntragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Anwendung einer Metallsonde bei Ihren Nachforschungen kann erst ab dem zweiten Jahr Ihrer Zusammenarbeit mit der hessenARCHÄOLOGIE beantragt werden.

Urheber

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