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Patentanwalt; Zulassung
Nr. 99082005007000Volltext
Sie dürfen nur dann als Patentanwalt tätig werden, wenn Sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung müssen Sie beantragen.
Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahre n
Ansprechpunkt
die Patentanwaltskammer
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- ausgefüllter Fragebogen zum Antrag auf Zulassung
- Abschrift der Patentassessorurkunde
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall) beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original
- Nachweis über die Zahlung der Zulassungsgebühr
-
wenn Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen stehen:
- Arbeitsvertrag
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers
- gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb akademischer Grade (z.B. öffentlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde)
- wenn Sie Ihre Ausbildung nicht bei einem freiberuflichen Patentanwalt absolviert haben: Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt
Kosten
Gebühr: 300,00 Euro
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal