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Personenbezogene Daten - Löschung von Daten

Nr. 99032001064000

Volltext

Grundsätzlich können Sie von jeder öffentlichen Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise die Löschung Ihrer gespeicherten (personenbezogenen) Daten verlangen.

Ansprechpunkt

Ihren Antrag auf Löschung richten Sie an die Stelle, die Daten über Sie speichert.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sonstiges

Nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes kann ein Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer nicht öffentlichen Stelle die Löschung personenbezogener Daten verlangen.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

Urheber

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