Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung
Nr. 99107045104000Volltext
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Ansprechpunkt
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon:
Tel.: 01806 999 555 10
Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di: 7:00 - 19:00 Uhr
Mi: 7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Frist
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
-
je Wohnung: 17,50 Euro monatlich
-
jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich
-
ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Formulare
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatskanzlei Bremen
Rechtsbehelf
Gegen Beitragsbescheide des Beitragsservice kann Widerspruch eingelegt werden.