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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

Nr. 99107045104000

Volltext

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon:
Tel.: 01806 999 555 10 

Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di:  7:00 - 19:00 Uhr
Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Kosten

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • je Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich

  • ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro monatlich

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Formulare

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.06.2013
Fachlich freigegeben durch:

Senatskanzlei Bremen

Rechtsbehelf

Gegen Beitragsbescheide des Beitragsservice kann Widerspruch eingelegt werden.

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