Rundfunkbeitrag im privaten Bereich abmelden
Nr. 99107008070000Volltext
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, wenn für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (Eine Wohnung - ein Beitrag)
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Ansprechpunkt
ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice HR
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 01806 999 555 55*
*(20 Ct. pro Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie aus deutschen Mobilfunknetzen)
Frist
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
-
Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Kosten
Formulare
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatskanzlei Bremen
Verfahrensablauf
- Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen.
Rechtsbehelf
Entfällt