Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
Nr. 99050074000000Volltext
Die netzgebundene Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Wasserstoff ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.
TIPP:
Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Energieversorger regeln, wenden Sie sich daher zunächst an das Versorgungsunternehmen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V..
Frist
- Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: 2 Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
- Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Empfehlung
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Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Schlichtungsantrag
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Unterlagen, die für das Verständnis des Anliegens notwendig sind.
Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Jedoch wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Entgelt verlangt, sollte die Schlichtungsstelle offensichtlich missbräuchlich angerufen werden.