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Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz

Nr. 99007009027000

Volltext

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Frist

Antragstellung vor Abschluss des Darlehensvertrages

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt gründen".

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Kosten

Urheber

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