Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Nr. 99015012000000Volltext
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Frist
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Kosten
Keine