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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

Nr. 99015012000000

Volltext

Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ausgestattet werden muss, kann das Integrationsamt an den schwerbehinderte Menschen oder an seinen Arbeitsgeber Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung des Arbeitsplatzes zahlen.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Frist

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Kosten

Urheber

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