Sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit beim Technischen Hilfswerk verpflichten
Nr. 99137002021000Volltext
Das Technische Hilfswerk (THW) ist die Zivilschutzorganisation des Bundes und leistet im Bereich Bevölkerungsschutz technische und humanitäre Hilfe unter anderem
- für in Not geratene Menschen
- bei Bergungen und
- beim Schutz von Sachgütern.
Sie können sich im THW freiwillig engagieren, wenn Sie älter als 18 Jahre sind. Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 17 Jahren können als Junghelferinnen und Junghelfer mitmachen, indem sie neben der Aufnahme in das THW zugleich der THW-Jugend e.V. beitreten.
Die Dauer Ihres ehrenamtlichen Dienstes im THW können Sie selbst bestimmen. Der Dienst wird nicht vergütet.
Es ist gesetzlich gewährleistet, dass durch den ehrenamtlichen Dienst im THW keine Nachteile im Beruf entstehen. Dies gilt insbesondere auch für berufliche Ausfallzeiten infolge von
- angeordneten Einsätzen,
- Übungen,
- Lehrgängen und
- sonstigen Ausbildungsveranstaltungen.
Für Dienste im THW während der Arbeitszeit sind Sie grundsätzlich unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts freigestellt. Beruflich Selbständige erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Als THW-Helferin oder THW-Helfer besteht zwischen Ihnen und dem Bund ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis. Näheres ist im THW-Gesetz geregelt.
Ihren Antrag auf ehrenamtliche Mitarbeit im THW nimmt der für Sie nächstgelegene THW-Ortsverband entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Aufnahmeantrag
- Personalausweis für die Anmeldung
- Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich erforderlich, dass der Aufnahmeantrag von einer oder einem zur Einwilligung befugten Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde.
- Ein erweitertes Führungszeugnis für Personen, die in der Jugendarbeit tätig werden wollen.
Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Urheber
Rechtsbehelf
- Widerspruch