Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)
Nr. 99114049080000Volltext
Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.
Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen ein "Statusfeststellungsverfahren" beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit und dient dazu, die Versicherungspflicht feststellen zu lassen.
Ansprechpunkt
Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle
Frist
Die Antragstellung sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
In folgenden Fällen wird, ohne dass es eines Antrags bedarf, auf Veranlassung der Einzugsstelle über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses entschieden (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):
-
Der Arbeitgeber erstellt Anmeldungen für
- den Ehemann, die Ehefrau, den (eingetragenen) Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- mitarbeitende Abkömmlinge (Kinder, Enkel oder Urenkel) oder
- geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Das Verfahren wird ebenfalls durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids abgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen (z.B. Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag) beizufügen. Ebenso sind alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen beizufügen.
Kosten
Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.