Sportförderung im Bereich Behindertensport
Nr. 99148110017000Volltext
Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport gewährt werden. Dies erfolgt mittels einer Anschubfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege,
Abteilung Sport
Rechtsgrundlage(n)
Art. 62a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan