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Sprachförderung für erwachsene Personen in Hessen. Förderprogramm MitSprache - Deutsch4U

Nr. 99400356017000

Volltext

Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.

Verfahrensablauf

Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
 

Voraussetzungen

- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger 
 

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat(e)

Frist

  • 1 Monat(e)
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