Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Anerkennung
Nr. 99118017016000Volltext
Wenn Sie in Deutschland beispielsweise in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder als Gegenprobensachverständige bzw. als Gegenprobensachverständiger tätig sein wollen, benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. als staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung V, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden.
Frist
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikergesetz) vom 25. August 2011
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikerverordnung - APOLMChem) vom 30. Juli 2012
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die Nachweise über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in beglaubigter Kopie und ggf. Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom Aufwand.
Urheber
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid zur Anerkennung als staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in ist der Widerspruch zulässig.