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Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Anerkennung

Nr. 99118017016000

Volltext

Wenn Sie in Deutschland beispielsweise in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder als Gegenprobensachverständige bzw. als Gegenprobensachverständiger tätig sein wollen, benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. als staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung V, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden.

Frist

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die Nachweise über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in beglaubigter Kopie und ggf. Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom Aufwand.

Urheber

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid zur Anerkennung als staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in ist der Widerspruch zulässig.

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