Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen
Volltext
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:
Ansprechpunkt
Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.
Frist
Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.