Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis

Nr. 99110001000000, 99110001001000, 99118003000000

Volltext

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Kosten

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Übersetzung Handelsregisterauszug
  • EU Betriebsspiegel plus Beiblatt Fleisch
  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Sachkundenachweis
  • Betriebsplan
  • Formloser Antrag


Hervorgehende Dokumente
  • Tierschlachtungs- und Zurichtungserlaubnis
Seite zurück Nach oben