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Umweltinformationen des Landes beantragen

Nr. 99020001023000

Volltext

Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.

Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen

  • Boden
  • Wasser
  • Luft
  • Landschaft
  • Artenvielfalt
  • gentechnisch veränderte Lebewesen
  • Energie
  • Strahlung und
  • Lärm,

sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.

Ansprechpunkt

Informationspflichtige Stellen sind:

  • die Landesregierung,
  • die Behörden des Landes, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung,
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.

Hinweis: Wenn oberste Landesbehörden an Gesetzen oder Rechtsverordnungen arbeiten, sind sie bis zum Abschluss der Rechtssetzungsverfahren von der Informationspflicht ausgenommen.

Die Gerichte des Landes sind nur informationspflichtig, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

Frist

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort  sind kostenfrei.

Ist die Bearbeitung mit einem darüber hinausgehenden Aufwand verbunden, kann die informationspflichtige Stelle Gebühren erheben. Diese werden vorher genannt.

Formulare

Das Hessische Umweltministerium hat ein Formular erarbeitet, dass es Antragstellerinnen und Antragstellern erleichtern soll, Auskunftsersuchen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) gegenüber informationspflichtigen Stellen abzufassen. Das Formular kann interaktiv ausgefüllt werden und dann unmittelbar als E-Mail-Anhang an die zuständigen Stellen verschickt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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