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Untersuchung und Bewertung von betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen mit dem Ziel der Ausstellung einer »ASCA-AMS-Bestätigung«

Volltext

Unternehmen mit Arbeitsschutzmanagementsystem können dieses im Rahmen des Programms »ASCA-AMS-Bestätigung« durch unabhängige Experten der Arbeitsschutzdezernate der Regierungspräsidien in Hessen untersuchen und bewerten lassen. Die Untersuchung und Bewertung des AMS soll darüber Auskunft geben, ob das AMS geeignet ist, wirksam die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ob die Ziele und Vorgaben des AMS im Unternehmen umgesetzt und gelebt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens kann eine »ASCA-AMS-Bestätigung« ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2

Michèle Wachkamp

Hinweise (Besonderheiten)

Die ASCA-AMS-Bestätigung basiert auf dem ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement, veröffentlicht durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Der ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement ist eine Handlungshilfe im Sinne des »Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF)« und des internationalen ILO-Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Das Verfahren der ASCA-AMS-Bestätigung orientiert sich an den Vorgaben der GDA-Leitlinie »Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes« sowie am »Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen« (DIN EN ISO 19011:2011). Die Teilnahme an einem ASCA-AMS-Bestätigungsverfahren erfolgt grundsätzlich freiwillig.

Erforderliche Unterlagen

Arbeitsschutzmanagementsystemdokumente (z.B. Handbuch, Verfahrensanweisungen/ Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Organigramme)

Kosten

Die Teilnahme am Programm »ASCA-AMS-Bestätigung« ist gebührenfrei.

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen mit separat geführtem als auch an Unternehmen mit integriertem Arbeitsschutzmanagementsystem mit Sitz in Hessen.

Urheber

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