Verdacht auf Impfschadensfall melden
Nr. 99003031016000Volltext
Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
Ansprechpunkt
An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine