Vereinseigener Sportstättenbau
Nr. 99403001017000Volltext
Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.