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Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades beantragen

Nr. 99108044080000

Volltext

Bedienstete des Landes Hessen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen unverzinslichen Vorschuss auf das Gehalt/die Bezüge zum Zweck des Erwerbs eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) beantragen. Damit möchte das Land Hessen die Fahrrad-Mobilität fördern.

Die genaue Höhe dieses Vorschusses ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen und auf EUR 2.600 begrenzt. Er kann in individuellen Raten (max. dreißig Monatsraten), deren Höhe ebenfalls von individuellen Voraussetzungen abhängen, zurückgezahlt werden.

Das hierfür zur Verfügung stehende Gesamtbudget ist jährlich auf 1% der veranschlagten Personalausgaben begrenzt. Die Anträge werden entsprechend des Eingangsdatums bearbeitet.

Versorgungsempfänger/innen und Praktikanten/-innen sind nicht antragsberechtigt.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, der gewünschten Vorschusshöhe sowie den gewünschten Monatsraten.

  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit einem Kaufbeleg ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und legt die tatsächliche Vorschusshöhe sowie die Monatsraten fest.
  • Die Auszahlung des Vorschusses erfolgt auf Ihr Gehaltskonto.
  • Die Monatsraten werden bis zur vollständigen Vorschusstilgung von Ihren Dienstbezügen bzw. Gehaltszahlungen abgezogen.

Voraussetzungen

  • Landesbedienstete mit Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt
  • Arbeitnehmer/innen und Auszubildende: ungekündigtes Arbeits oder Ausbildungsverhältnis und Beendigung der arbeits- bzw. tarifvertraglichen Probezeit
  • Erwerb eines Fahrrades, Drei oder Liegerades, Lastenrades, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung
  • Antragstellung innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen (Kauf und Bezahlung)
  • Gesicherte Tilgung des Vorschusses
  • Das jährlich zur Verfügung stehende Budget wurde noch nicht aufgebraucht.

Erforderliche Unterlagen

Kaufbeleg über den entgeltlichen Erwerb eines Fahrrades.

Kosten

Frist

Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendung (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung) erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Über die Vorschussanträge entscheidet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Hinweise (Besonderheiten)

Häufig gestellte Fragen

Gibt es noch Mittel für meinen Vorschuss?

  • Auskünfte über die Verfügbarkeit von Mittel für die Vorschüsse kann nur die jeweilige personalführende Stelle beantworten, die einen Antrag auch bearbeiten wird. Welche Stelle die jeweils richtige ist, ist der Tabelle im Mitarbeiterportal zu entnehmen. Für die Vorschüsse wird kein eigenes Budget verwendet, sondern jede Dienststelle nutzt dazu das ihr zur Verfügung stehende Personalbudget.

Warum gibt es kein Dienstfahrrad-Leasing für Landesbedienstete?

  • Dazu bedürfte es einer entsprechenden Ergänzung des Tarifvertrages (TV-H), die es in Hessen nicht gibt. Außerdem wäre eine Änderung des Beamtenrechts erforderlich, um das Dienstradleasing auch für verbeamtete Landesbedienstete zu ermöglichen.
  • Lägen diese beiden Voraussetzungen vor, könnte das Land per Ausschreibung einen Vertragspartner ermitteln, der das Leasing für das Land übernimmt. Die Leasingnehmer müssten dann zusätzlich zu den Leasingraten für das Fahrrad im Regelfall verpflichtend Gebühren für Versicherungen und Wartung übernehmen. Insgesamt ist der Verwaltungsaufwand in der Abwicklung eines Vorschusses deutlich geringer als beim Fahrradleasing.
  • Ist mein Antrag eingegangen? Wer beantwortet Fragen zur Antragsbearbeitung?
  • Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Antrag eingegangen ist oder nach dem Stand der Bearbeitung fragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige personalführende Stelle. Eine entsprechende Liste finden Sie im Mitarbeiterportal.

Wie ist bei gebrauchten Rädern, zum Beispiel über eBay Kleinanzeigen erworben, mit der geforderten Rechnung umzugehen?

  • In diesem Fall kann der Verkäufer oder die Verkäuferin eine »Rechnung« ausstellen: Entsprechend dem Antragsformular, Ziffer 11, ist in diesem Fall eine Bestätigung des Verkäufers über den Verkauf des Fahrrads an den Antragsteller notwendig. Der Bestätigung müssen der Kaufpreis und der Name des Verkäufers und des Käufers zu entnehmen sein.

Gehören zu dem in Vordruck aufgeführten »Schulden« auch Leasingverträge und Haus-/Hypothekenschulden sowie Raten-/Dispositionskredite?

  • Ja, Haus-/Hypothekenschulden sowie Ratenkredite zählen dazu. Ein Dispositionskredit  sowie Leasingverträge  fallen nicht in diesen Bereich.
  • Kann der Vorschuss auch während der Probezeit beantragt werden?
  • Ja, allerdings ist die offene Restsumme in einem Betrag zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis endet, zum Beispiel wenn zum Ende der Probezeit keine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis erfolgt (Punkt 3 Nr. 4).

Muss der Vorschuss vor Eintritt in den Ruhestand vollständig zurückgezahlt worden sein? Sind die Versetzung und der Eintritt in den Ruhestand auch unter »Beendigung des Rechtsverhältnisses zum Land Hessen« zu subsumieren? 

  • Ja. Mit Eintritt in den Ruhestand muss ein Vorschuss schon auch deswegen zurückgezahlt sein, da Versorgungsempfänger nicht antragsberechtigt sind. Dies kann durch eine entsprechende Bemessung der Raten oder eine Schlusszahlung erreicht werden.
  • Die Tilgung beginnt mit dem »übernächsten Zahlungstag der Dienstbezüge«. Welches Ausgangsdatum wird hier zugrunde gelegt?
  • Es ist der übernächste Zahltag, der auf die Auszahlung des Vorschusses folgt. Bei einem Beamten, bei dem die Auszahlung am 2.5.2024 erfolgt, wäre dies der 1.7.2024.

Ob und inwiefern ist der Passus der Richtlinie »[...] zum Erwerb eines Fahrrades, das für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geeignet ist [...]« von der Dienststelle zu kontrollieren?

  • Die »zweckentsprechende Verwendung des Vorschusses [wird] durch die Vorlage einer Rechnung... nachgewiesen«. Und selbst eine Wegstrecke von 50 km Fahrt pro Richtung steht einer Gewährung des Vorschusses nicht entgegen, da das Rad zum Beispiel auf dem Weg von der Wohnung zum Bahnhof oder auf dem Weg vom Bahnhof zum Arbeitsort genutzt werden kann.

Kann ein Vorschuss auch für »E-Scooter« (Tretroller mit E-Antrieb) beantragt werden?

  • Nein. »E-Scooter« sind keine Fahrräder im Sinn der Richtlinie.

Ist der Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades ein geldwerter Vorteil und wie ist er gegebenenfalls zu versteuern?

  • Im steuerrechtlichen Sinn ist der Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades ein Arbeitgeberdarlehen - dieses reicht das Land Hessen zweckgebunden für den Erwerb eines Fahrrads aus. Einen geldwerten Vorteil stellt der Vorschuss nicht dar - er ist auf 2600 Euro begrenzt und auch die Summe mehrerer Vorschüsse darf den Gesamtbetrag von 2600 Euro nicht überschreiten.
  • Arbeitgeberdarlehen stellen keinen geldwerten Vorteil dar, wenn der Gesamtbetrag der Darlehen die Summe von 2600 Euro nicht übersteigt. Die Richtlinie sieht vor, dass max. 2600 Euro als Vorschuss gezahlt werden (teurere Fahrräder können selbstverständlich erworben werden, aber die über 2600 Euro hinausgehende Summe kann nicht im Wege eines Vorschusses finanziert werden), sodass der Vorschuss keinen geldwerten Vorteil darstellt.

Mein Wunschfahrrad kosten mehr als 2600 Euro - kann ich dann keinen Vorschuss beantragen?

  • Doch, auch in diesem Fall kann ein Vorschuss beantragt werden - er liegt jedoch auch hier bei maximal 2600 Euro, der darüber hinausgehende Kaufpreis muss selbst getragen werden.

Handelt es sich bei der Vorschussgewährung um eine Unterstützung, die zustimmungspflichtig und somit den Personalvertretungsgremien vorzulegen ist?

  • Die Vergabe eines Vorschusses nach der Fahrrad-RL stellt keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar und ist daher nicht den Personalvertretungsgremien vorzulegen. 
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