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Wanderlager anzeigen
Nr. 99050042169000Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Formloser Antrag
- In dem Antrag eines Wanderlagers sind Ort und Zeit der Veranstaltung, die Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, der Name des Vertreters und der Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (z.B. Prospekte, Zeitungsanzeige o.Ä.) anzugeben.
- Reisegewerbekarte
Zuständige Stelle
Zuständige Behörde ist der Kreisausschuss beziehungsweise der Magistrat in kreisfreien Städten des Ortes, an dem das Wanderlager veranstaltet werden soll.
Erforderliche Unterlagen
Als Veranstalterin oder Veranstalter eines Wanderlagers müssen Sie folgende Angaben machen:
- Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
- Ihr Name sowie gegebenenfalls der Name der Personen, für welche die Rechnung der Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, einschließlich der Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
- Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
- Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das Sie eingetragen sind und die entsprechende Registernummer,
- Wortlaut und Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung,
- gegebenenfalls den Namen einer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin oder eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters, die oder der das Wanderlager an Ort und Stelle für Sie leitet